Beweissicherung vor Baubeginn dient dem Schutz aller Beteiligten bei Bauprojekten. Noch bevor der Baubeginn erfolgt, wird der Zustand von Nachbargebäuden, Infrastruktur, öffentlichen Flächen und dem eigenen Grundstück genau dokumentiert.
Ziel ist es, bestehende Schäden nachweisbar zu machen und so spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Beweissicherung vor Baubeginn von Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen, Straßen, Wegen, Einfamilienhäuser & Wohnungen.
Sowohl Schäden durch Bauarbeiten als auch infolge von Erschließungsarbeiten für Wohnungen, Häusern, Wohnanlagen, Schienen & Strassen.
Soweit Gutachten zur Beweissicherung bei Bau einer Strasse, als auch vorher bei Erschließungen des Baufeldes zu Beginn.
Sobald Einfamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser im Einfluss der Baustelle sind, empfehlen wir aktiv zu werden.
Rechtliche Grundlage und Verpflichtung
VOB/B und DIN-Normen
In Deutschland schreibt § 3 VOB/B vor, dass vor Beginn der Arbeiten dokumentiert werden sollte, was später nicht mehr oder kaum noch feststellbar wäre – dazu gehören zum Beispiel Schäden, Zustand von Wasserleitungen, Fassaden oder Zäunen.
Auch DIN-Normen wie die DIN 4123 unterstützen diese Vorgehensweise, indem sie klare Anforderungen an Zustandsaufnahmen stellen.
Zivilprozessordnung (ZPO)
Sollte es nach dem Bau trotzdem zu Streitfällen kommen, kann ein selbstständiges Beweisverfahren nach §§ 485–494a ZPO beantragt werden. Hierbei wird immer ein gerichtlich bestellter Gutachter aktiv. Dieser Gutachter hat ein ein berechtigtes Interesse an einer vorhandenen Dokumentation.
Also lassen Sie keine Beweismittel verloren gehen.
2. Typische Inhalte der Dokumentation
Was wird festgehalten?
- Externer Zustand: Zäune, Fassaden, Gehwege, Straßenrisse, Gehölz und Eingänge
- Technische Anlagen: Wasser-, Gas- oder Stromleitungen und Anschlüsse
- Interner Zustand wenn möglich: Innenräume, Risse in Wänden, Staub in Rissen, Reparaturen
- Tiefbauspezifische Risiken: Setzungen, Hangrutschungen, Bohrpfahlwände und Bodenart.
Wie wird dokumentiert?
- Bilder mit Datum und gutem Aufzeichnungsstandard, z. B. hochauflösend
- Textliche Beschreibung: Detaillierte Protokolle, die Zustand und Ort genau erfassen
- Messungen: Insbesondere bei Setzungen oder schiefen Ebenen, um Veränderungen später quantifizierbar zu machen.
Wer führt die Beweissicherung durch?
Eigendokumentation
Bauherren oder Bauunternehmen können selbst dokumentieren – kostengünstig, aber nur gültig, wenn standardgemäß ausgeführt (Datum, Qualität, Nachvollziehbarkeit) .
Externe Gutachter
Empfohlen wird meist ein erfahrener Bausachverständiger. Dieser sorgt für Unabhängigkeit, hohe Dokumentationsqualität und rechtliche Verwertbarkeit als sachverständiger Zeuge.
Gerichtliches Verfahren
Wenn keine Einigung erzielt werden kann, beantragen Beteiligte ein selbstständiges Beweisverfahren, bei dem ein gerichtlicher Gutachter den Zustand offiziell dokumentiert.
4. Ziele und Nutzen im Einzelnen
Streitvermeidung
Mit klar dokumentiertem Ausgangszustand sind Forderungen von Nachbarn oder Behörden unmittelbar erkennbar und können eindeutig zugeordnet oder abgewehrt werden .
Rechtliche Absicherung
Im Schadensfall – beispielsweise durch Schäden an Gebäuden, Leitungen oder Gehwegen – liefert die Dokumentation harte Fakten. Ohne sie kann der Verursacher schwer festgelegt werden.
Kostensenkung
Eine lückenlose Dokumentation schützt vor unberechtigten Forderungen und aufwendigen Gerichtsprozessen. Arbeitgeber, Bauunternehmen oder Bauherren können damit bares Geld sparen.
Qualitätssicherung bei Insolvenz
Gelangt das ausführende Bauunternehmen in Insolvenz, dokumentiert das Beweissicherungsverfahren den aktuellen Bauzustand – wichtig für spätere Fertigstellung oder Schadensansprüche .
5. Ablauf und Kostenrahmen
Vorbereitungsphase
- Definition des Umfangs und der Ziele: Welche Bereiche sind betroffen? (Nachbargebäude, Infrastruktur, Technik, Tiefbau etc.)
- Abstimmung mit Nachbarn und Beteiligten – oft ist deren Zustimmung nötig, besonders bei Innenzugang .
- Auswahl der Dokumentationsmethode: selbstständig oder mit Sachverständigem.
Durchführung
- Erhebung vor Baubeginn – in der Regel Kombi aus Fotos, Protokollen, Messung.
- Zwischenbegehungen bei Phasenwechseln (z. B. nach Abbruch, während Tragwerksbau) zur lückenlosen Dokumentation.
Nachbereitung
- Erstellung eines umfassenden Gutachtens oder Protokolls mit allen Beweisfotos und Beschreibungen.
- Archivierung oder Übergabe an alle betroffene Parteien, Ämter, Nachbarn, Zeugen.
- Im Streitfall: Nutzung als Beweismittel im Gerichtsverfahren oder eigenständiges Beweisverfahren.
Kostenrahmen:
- eine eigene Dokumentation kann preiswerter sein. Bestellen Sie dazu ebenfalls Zeugen.
- Ein qualifizierter Sachverständiger für Beweissicherung kostet in der Regel 70–200 €/h, +. Fahrtkosten und Aufwand für Druch und Video.
Fazit
Beweissicherung vor Baubeginn ist ein starker Hebel für Rechtssicherheit, Kostenkontrolle und Friedenssicherung im Bauumfeld. Sie schützt vor nachträglichen Schäden, erleichtert mögliche Gerichtsverfahren und kann viel Nerven und Geld sparen.
Angesichts der gesetzlichen Vorgaben und des Nutzens ist sie insbesondere für größere oder nachbarschaftlich sensible Projekte sehr zu empfehlen. Gut vorbereitet gelingt der Einstieg in ein Bauvorhaben stressfrei und solide.
Auch Dokumentation an kleinen oder großen Wohnanlagen:
innen und außen,
am Gemeinschaftseigentum.
Sowie Schäden nach den Umbauarbeiten & Anfahrtschaden aus einem Unfall.

Die Kosten für diese Ingenieurleistungen sind absolut orientiert am Markt.
Zum Preis von 400 € können Sie ein Objekt von außen besichtigt, dokumentiert erhalten.
Außen und Innen Aufnahmen von zur Beweissicherung von Einfamilienhäusern bzw Mehrfamilienhäusern mit Kosten ab 1000 € bis 3000 €, je nach Aufwand, detailierte Honorarkosten hier.
Zustandsermittlung vor Baubeginn
Die Sicherung dient zur Aufnahme des Zustandes der Nachbarbebauung vor Beginn der Bauarbeiten unter Aufnahme von Bauschäden und Baumängel durch Gutachter für Schäden an Gebäuden.
Die Beratung dazu erfolgt hier durch Baugutachter Schmalfuß & Partner in Augsburg & München, Ulm, Ingolstadt, Nürnberg, am Bodensee Berlin, Potsdam & Brandenburg. Weitere Partnerbüros sind geplant.
Inhalt einer Beweissicherung:
Beweissicherung zum baulichen Zustand des Bestandes der nachbarschaftlichen Bebauung folgt der Empfehlung der DIN-Vorschrift 4123.
Der Sachverständige gibt im Gutachten Hinweise über mögliche zu erwartende Risse der Gebäude in der Bauzeit.
Aufnahme aller baulichen Anlagen auf den Grundstücken, Baufeldern, der Zäune und Zufahrtswege von Außenanlagen. Dokumentation der Hanglagen, Senken und von Arbeitsflächen der Nachbargrundstücke. Ferner eintragen von von Abflüssen, Vorflutern und Leitungen.
Die Frage ist immer: nur die Fassaden sichern oder komplett innen und außen?
Beweise sichern bei Auszug aus der Wohnung
Der Mieter hat Angst, seine Kaution nicht wieder zubekommen. Bei hochwertigen Wohnungen kann die Kaution auch schnell 5000 € übersteigen. Dann lohnt es sich der Einsatz einer Beweissicherung.
Es geht auch darum, einfache Beschädigungen als Bagatellen und normalen Gebrauch in der Vermietung darzustellen.
Es werden aufgenommen:
Allgemeiner Zustand, von Wandrissen und Deckenrissen, soweit die Tragfähigkeit beeinflusst werden könnte.
Wobei bei Bedarf Rissplomben gesetzt werden.
Obwohl nicht jeder Riss ist gleich ein Schaden ist, so werden alle Wandrisse über 0,2mm beschrieben.
Ferner wird auch jeder Deckenriß über 0,2mm untersucht.
Beweise sichern bei Wasserschäden.
Beweissicherung ist auch bei Wasserschäden für Versicherungen zu empfehlen. Die Kosten trägt in der Regel Ihre Hausratversicherung.
Als auch nach Einbruch.
Kontrolle auf Beschädigungen, nach Einbruch Kostenschätzung
Ferner behalten Ihre Daten sekret im Überblick.